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Abfindung

Abfindung – Höhe

Die Abfindung im Arbeitsrecht – welche Höhe ist üblich?


Erfolgt eine Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Aber wie hoch kann eine solche ausfallen?

Aus dem Gesetz ergeben sich keine klaren Regeln, die die Höhe der Abfindung bestimmen. Dies bedeutet für Sie, dass die letztlich ausgehandelte Summe maßgeblich durch Ihr oder das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts aus Nürnberg beeinflusst wird.

Bereits das Engagement eines Anwalts wirkt oft als Druckmittel gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sodass dieser gewillt sein wird, Ihnen eine höhere Abfindungssumme in Aussicht zu stellen.

Es existiert eine pauschale Faustformel, nach welcher die Höhe der Abfindung auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr begrenzt wird. Nehmen wir also an, Sie sind seit acht Jahren in ihrem Betrieb tätig, so stünden Ihnen vier komplette Bruttomonatsgehälter zu. Diese Rechnung ist jedoch häufig fehlerhaft, da Ihr Arbeitgeber längst nicht in jedem Fall zu einer Abfindungszahlung verpflichtet ist. Auf der anderen Seite gibt es in einigen Fällen auch deutlich mehr zu holen.

Es gilt daher, Ihren Arbeitgeber zu überzeugen, Ihnen eine angemessene Abfindung zukommen zu lassen.

Es existieren einige Faktoren, die im Rahmen der Berechnung einer konkreten Summe zu beachten sind. Zunächst sind dies die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit sowie Ihr Alter. Neben diesen beiden Punkten spielen jedoch auch die Position innerhalb der Firma sowie die jeweilige Branche eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Während Sie sich als Handwerker eher mit kleineren Summen zufriedengeben müssen, zögern Arbeitgeber in größeren Unternehmen, besonders im Bereich der Finanzen, nur selten mit der Erhöhung der Abfindungssumme.

Ist nicht ganz klar, ob die Kündigungserklärung vor Gericht Bestand haben wird, so verbessert dies Ihre Verhandlungsposition deutlich. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder die Einreichung zumindest anzudrohen, um Ihren Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Wichtig ist an dieser Stelle die Einhaltung der Frist, um nicht zu riskieren, dass eine an sich unwirksame Kündigung rechtlich bindend wird.

Bei einem Erstgespräch erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer konkreten Situation, sodass schnell deutlich wird, wie hoch Ihre Chancen für eine gute Abfindung stehen.

Die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts besteht nun darin, eine möglichst clevere Verhandlungsstrategie zu erarbeiten, um Sie in Ihrem Ziel bestmöglich zu unterstützen. In diesem Fall gilt häufig, neben der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers, dass Hartnäckigkeit zum Erfolg führt.

Steuern und Sozialabgaben auf Abfindung?

Die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung nach einer Kündigung

Steuern zahlen auf die Abfindung – wie viel muss ich zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass jede Abfindung, die Sie erhalten, versteuert werden muss. Bei der Summe, die Ihnen zusteht, handelt es sich zunächst um eine Art des Einkommens, welches auch genauso behandelt wird.

Da Sie bei einer Abfindung jedoch in einem Jahr eine relativ hohe Summe erhalten und damit eine immense Steuererhöhung verbunden wäre, gibt es die sog. Fünftelregelung. Für Sie bedeutet dies, dass Sie die Summe, die Sie als Abfindung erhalten haben, komplett in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, diese jedoch nur zu einem Fünftel in die Progression eingerechnet wird.

Verfügen Sie über ein eher geringes Einkommen, trägt dieser Vorteil des Paragrafen 34 EStG zu einer deutlichen Entlastung Ihrer zu zahlenden Steuern bei. Befinden Sie sich hingegen in der oberen Einkommensschicht, bietet Ihnen dies keinen oder leidglich einen geringen Steuervorteil.

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Auch wenn eine Abfindung im Steuerrecht zunächst wie reguläres Arbeitseinkommen behandelt wird, so ist dies im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge anders zu beurteilen.

Entscheidend dafür, dass die Sozialversicherungspflicht entfällt, ist jedoch, dass Sie eine Abfindung aufgrund des Arbeitsplatzverlustes erhalten. Dies muss sich klar und deutlich aus der Abfindungserklärung ergeben.

Haben Sie Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Seite einer Abfindung, so steht Ihnen Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihren möglichen ALG 1-Anspruch.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 29. März 2022