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Modifiziert am 19. Juli 2022Veröffentlicht am 19. Juli 2022
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Arbeitsgerichte in der Region

Arbeitsgericht Bamberg

Willy-Lessing-Str. 13

96047 Bamberg

Telefon +49 951 98042-01

Arbeitsgericht Bayreuth

Ludwig-Thoma-Str. 7

95447 Bayreuth

Telefon +49 921 593-0

Arbeitsgericht Nürnberg

Roonstr. 20

90429 Nürnberg

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Arbeitsgericht Weiden i.d.OPf.

Ledererstr. 9,
92637 Weiden i.d.OPf.

Telefon +49961/63 143 – 0

Modifiziert am 22. Juli 2022Veröffentlicht am 14. Juli 2022
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Kündigung

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich voneinander trennen (ohne einseitig eine Kündigung erklären zu wollen). Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beginnen lässt, löst der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis auf.

Damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Details des Vertrags einigen. Für den Arbeitgeber stellt der Aufhebungsvertrag eine Erleichterung gegenüber einer regulären Kündigung dar. Der Arbeitnehmer kann dafür häufig eine Abfindung aushandeln.

Der Aufhebungsvertrag bringt Rechtssicherheit

Der Vorteil des Aufhebungsvertrags liegt darin begründet, dass er sofort wirksam werden kann. Im Rahmen der Gestaltung bestehen weitgehende Freiheiten, was es dem Arbeitgeber, aber auch dem Arbeitnehmer, ermöglicht, genau die Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die er für relevant hält. Bei einer Kündigung muss sich der Arbeitgeber an gesetzliche Fristen halten und einen konkreten Kündigungsgrund benennen.

Neben einer betriebsbedingten Kündigung kommt beispielsweise eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

In der Regel möchte sich ein Arbeitgeber mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlich zu allen Seiten hin absichern. Im Gegensatz zu einer klassischen Kündigung ist der geschlossene Vertrag wirksam, sobald er geschlossen wurde.

Da es sich um eine von zwei Parteien unterschriebene Erklärung handelt, sind die Hürden für ein gerichtliches Vorgehen nach Abschluss des Vertrages besonders hoch. Ein Widerruf scheidet aus diesem Grund in aller Regel aus.

Eine Ausnahme besteht allenfalls, wenn Sie einen solchen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und unter Druck unterschreiben.

Gerne berät Sie Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg über die Möglichkeiten des Vorgehens gegen unlautere Methoden. Sind Sie selbst aufgrund Ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, für die Kosten eines Rechtsanwalts aus Nürnberg aufzukommen, so steht Ihnen unter Umständen Prozesskostenhilfe zu.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann im gleichen Verfahren geltend gemacht werden.

Nicht überrumpeln lassen

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden sollte, sollten Sie diesen anhand einer Checkliste genau durchgehen, um nichts zu übersehen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie den Vertrag unterschreiben sollten, so warten Sie zunächst ab und lassen sich Bedenkzeit geben.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg hilft Ihnen dabei, festzustellen, ob der Vertrag für Sie Sinn macht oder ob Sie es im Zweifel auf eine Kündigung ankommen lassen sollten.

In vielen Fällen dient der Abschluss eines Aufhebungsvertrags allein den Interessen des Arbeitgebers. Es existieren jedoch einige Konstellationen, in welchen eine hohe Abfindung gezahlt wird, sodass sich der Abschluss auch für den Mitarbeiter lohnen kann.

Falls Ihnen eine hohe Abfindung angeboten wird, stellt sich die Frage, ob Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben oder ob Sie in naher Zukunft auf das Arbeitslosengeld angewiesen sein werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen müssen, müssen Sie u. U. eine Sperrzeit von drei Monaten berücksichtigen. In dieser Phase haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung. Daher sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob die Höhe der Abfindung die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag rechtfertigt.

Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden, denken Sie am besten an die folgenden Punkte auf Ihrer Checkliste:

  • Der Aufhebungsvertrag dient in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers.
  • Unterschrieben Sie niemals unter Zeitdruck.
  • Im Zweifel möchte der Arbeitgeber Rechtssicherheit. Ihre Verhandlungsposition ist daher selten schlecht.
  • lohnt es sich nicht immer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
  • Sind Sie sich unsicher, kontaktieren Sie einen Anwalt, um den Vertrag gemeinsam zu durchleuchten und einen guten Deal auszuhandeln.
Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 30. März 2022
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Abfindung

Abfindung richtig einschätzen

Abfindung richtig einschätzen

Die Zahlung einer Abfindung ist keineswegs zwingend

Eine Abfindung ist für die wenigsten Arbeitnehmer ein Grund zur Freude, denn meist geht die Zahlung einer Abfindung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher.
Es ist jedoch keinesfalls gesichert, dass Ihnen eine Abfindung gezahlt wird. Letztlich soll der Arbeitnehmer dafür entschädigt werden, dass der Arbeitsplatz wegfällt.

Bei der Abfindung zahlt der Arbeitgeber eine einmalige Summe an seinen Mitarbeiter. In welcher Höhe sich die Summe beläuft, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hauptsächlich spielen allerdings folgende Faktoren eine Rolle: die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Höhe des Gehalts. Von Bedeutung ist auch, ob eine denkbare Kündigung vor Gericht Bestand haben oder als unwirksam erachtet würde.

Die Zahlung einer Abfindung ist keineswegs zwingend. Falls Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie zunächst keinen Anspruch. Ein möglicher Anspruch kann sich jedoch aus den folgenden Bestimmungen ergeben:

• aus dem individuellen Arbeitsvertrag

• aus Tarifverträgen einer Branche

• aus internen Sozialplänen

• aufgrund eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs

• durch einen Aufhebungsvertrag

Ob Ihnen im Einzelfall ein Anspruch auf eine Abfindung ermöglicht werden kann, können Sie mit Herrn Rechtsanwalt Pasch vor Ort in Nürnberg besprechen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die Erfolgsaussichten der Abfindung richtig einschätzen

Nicht immer ist es als Laie leicht, zu beurteilen, ob für ihn eine Abfindung mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden kann. Hier hilft der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Es gibt allerdings einige Punkte, die Sie in jedem Fall berücksichtigen sollten.
In erster Linie wird es dem Arbeitgeber darum gehen, Rechtssicherheit zu erreichen, sodass die Kosten für Sie als Arbeitnehmer kalkuliert werden können.

Um dies zu erreichen, eignet sich ein Aufhebungsvertrag. In diesem verpflichten sich beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dazu, den geschlossenen Arbeitsvertrag aufzuheben. Damit Sie das Angebot akzeptieren, bietet der Unternehmer in der Regel eine Abfindung ab. Die Chancen auf eine angemessene Abfindung stehen in diesem Fall nicht schlecht.

Drängt der Arbeitgeber auf einen zügigen Abschluss, sollten Sie allerdings vorsichtig sein.

Unter Umständen lässt sich die angebotene Abfindung mit etwas Verhandlungsgeschick noch deutlich erhöhen.

Je nach Situation steht die Abfindung nicht im Vordergrund. Insbesondere bei älteren Mitarbeitern stellt sich schnell die Frage, ob eine neue Arbeitsstätte in Aussicht steht. Ist dies nicht der Fall, kann man es auf eine Kündigung ankommen lassen und eine Kündigungsschutzklage kann das Mittel der Wahl sein. So lässt sich erreichen, dass die Kündigung von dem zuständigen Gericht als unwirksam angesehen wird. Sieht der Arbeitgeber sich mit einer potenziell erfolgreichen Klage konfrontiert, steigt das Interesse daran, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Oft bietet der Arbeitgeber in diesen Fällen eine deutlich höhere Abfindungszahlung an.

Letztlich gilt, je wahrscheinlicher es ist, dass Ihr Arbeitgeber es schwer hat, Ihnen auf regulärem Wege zu kündigen, desto höher fällt die Abfindung aus.

Eine hohe Abfindung bleibt oft ein Traum

Häufig werden Sie die Faustformel finden, dass einem Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zusteht. Dies richtet sich nach § 10 des KSchG (Kündigungsschutzgesetzes).
Danach ergibt sich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro folgendes Ergebnis:
Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit stünden Ihnen etwa 7.500 Euro zu, sind Sie hingegen seit 25 Jahren in der Firma, summiert sich der Betrag auf 37.500 Euro.

Sie sollten sich allerdings nicht zu sehr an dieser pauschalen Angabe orientieren. Zum einen liegt jeder Fall anders und es existieren zahlreiche Gesichtspunkte, die die Höhe der Abfindung beeinflussen können.
Zum anderen ist es in einigen Branchen üblich, deutlich höhere Abfindungen zu zahlen. Als versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Ihnen zustehende Abfindung auszuhandeln.

Die Abfindung ist nicht steuerfrei

Leider unterläuft vielen Arbeitnehmer bei der Berechnung Ihrer Abfindung ein entscheidender Fehler. Fälschlicherweise gehen zahlreiche ehemalige Mitarbeiter davon aus, dass die Abfindung steuerfrei sei.
Dies ist schlichtweg falsch, jedoch können Sie sich als Arbeitnehmer auf die Fünftel-Regelung berufen.

Diese Regel erlaubt es Ihnen, die Abfindung, die Sie in einem Jahr ausgezahlt bekommen, rechnerisch und steuerlich auf fünf Jahre aufzuteilen. Aufgrund der Progression im Steuersystem kann dies je nach Einkommenssituation einen großen Unterschied machen.
Besonders hoch fallen die Unterschiede bei eher kleinen Einkommen und verhältnismäßig hohen Abfindungen aus.

Wer sich mit seiner Gehaltsgruppe bereits im oberen Progressionsbereich bewegt, spart indes deutlich weniger.
Im Gegensatz zu dem regulären Gehalt fallen jedoch keine Sozialabgaben für die Abfindung an, da es sich bei der Abfindung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes handelt.

Arbeitslosengeld trotz Abfindung

Wenn Sie eine Abfindung erhalten und sich im Anschluss arbeitslos melden, ändert dies im Prinzip nichts an Ihren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld I. Maßgeblich für die Entscheidung, ob Ihnen Ihr Arbeitslosengeld in voller Höhe ausgezahlt wird, ist hingegen der Grund des Arbeitsplatzverlusts.

Kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes seitens des Arbeitgebers, wird das Arbeitslosengeld gezahlt, unabhängig davon, ob Ihnen eine Abfindung zusteht.
Eine Anrechnung der Abfindung ist allerdings möglich, wenn der Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig beendet wird.

Da der Arbeitgeber an sich die reguläre Kündigungsschutzfrist einhalten müsste, dies aber aufgrund eines Aufhebungsvertrags umgeht, droht Ihnen eine Sperrfrist des Arbeitslosengelds von drei Monaten.
Dies sollten Sie stets im Hinterkopf behalten, wenn Verhandlungen bezüglich der Höhe des Abfindungsanspruchs im Raum stehen.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am
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Anfahrt

So finden Sie meine Kanzlei:

Mitten im Herzen von Nürnberg – leicht zu finden und gut zu erreichen. Und damit das Ihnen noch leichter gelingt, finden Sie folgend verschiedene Wege, zu mir zu kommen:

Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg, Telefon 0911 – 99 099 321

Anfahrt mit dem PKW

Hier können Sie eine Anfahrtsbeschreibung für die Anfahrt mit dem PKW eingeben. Hier Routenplaner

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Innerhalb Nürnberg:

Sie erreichen meine Kanzlei mit der Buslinie 36, Station “Hauptmarkt”, mit den Buslinien 46 und 47, Station “Heilig-Geist-Spital” oder mit der U-Bahn, Linie U1 bzw. “U11”, Haltestelle “Lorenzkirche”. Von den Haltestellen “Heilig-Geist-Spital” und “Lorenzkirche” sind es nur noch wenige Fußminuten zu meiner Kanzlei.

Modifiziert am 15. Juli 2022Veröffentlicht am
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Kosten im Arbeitsrecht

Kosten, Gebühren

Rechnet sich der Weg zum Arbeitsgericht?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, macht sich oft ein Gefühl der Lähmung breit. Existenzängste begleitet mit finanziellen Zukunftssorgen belasten Sie. Gedanken an die laufenden Kosten, wie z. B. Lebenshaltungskosten, Miete oder laufende Kredite oder an Hartz-IV erschweren die Situation.

Wer in dieser Situation nicht kämpft und die gesetzlichen Fristen nicht beachtet, hat bereits verloren. Sie fragen sich, ob Sie Anwaltskosten auf sich nehmen sollen, um gegen Ihren Arbeitgeber zu kämpfen.

Der Staat ermöglicht es allen Bürgern, bei Gericht ihre Rechte einzufordern.

Viele haben die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bereits im Rahmen der persönlichen und kostenlosen Erstberatung prüfen wir hier Ihre finanziellen Möglichkeiten.

Rechtsanwalt Pasch

Zudem klären wir Ihre Erfolgsaussichten ab. So erfahren Sie sofort, ob sich ein Gang zum Arbeitsgericht rechnet. Oft ist dies so. Im Lauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens kämpfen wir für Ihren Arbeitsplatz oder, wenn Sie diesen nicht mehr wollen, für eine vernünftige Abfindung. Auch sollen Sie mit unserer Hilfe ein gutes Arbeitszeugnis erhalten, da dieses für Ihr wirtschaftliches Auskommen in der Zukunft prägend ist.

Wenn Sie Ihre Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, bieten wir Ihnen hierzu auch angemessene Ratenzahlung an. So lohnt sich häufig ein Gang zum Arbeitsgericht. Denn Sie erhalten hier meist mehr, als Sie investieren. Der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine vernünftige Abfindung überwiegen die Kosten meist sehr.

Kommen Sie zu uns zu einer persönlichen Erstberatung und nutzen Sie unser kostenloses Ersttelefonat unter 0911 – 990 993 21.

Modifiziert am 30. März 2022Veröffentlicht am 29. März 2022
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Onlineprüfung Arbeitsrecht

Kostenlose Onlineprüfung Ihres Problems im Arbeitsrecht

Wurde Ihnen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber oder eine Abmahnung zugestellt? Oder haben Sie einen ALG1-Problemfall?
Damit Sie sofort prüfen können, wie Ihre rechtliche Lage in Ihrem Fall voraussichtlich aussieht, prüfen Sie doch Ihre Situation einfach hier online. Dies ist ein kostenloser und unverbindlicher Service.

Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg – Rechtsanwalt Kündigung Nürnberg

Sie können bei der Onlineprüfung ganz einfach herausfinden, ob eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Ihrem Fall nötig ist. Im Fall des Falles können wir Sie gerne kontaktieren, z. B. per E-Mail oder per Telefon, je nachdem, wie Sie dies wünschen.

Bei einer Onlineprüfung sehen wir gleich, welches die problematischen Details bei Ihrer Kündigung sind. Die Onlineprüfung ist so gestaltet, dass wir aufgrund unserer langen Erfahrung gleich alle wichtigen Punkte der Kündigung feststellen können. Wir sehen, wie Ihr Fall anzusehen ist und wie umfassend die damit verbundenen Probleme sind.

Die Onlineprüfung ist keine verbindliche Rechtsberatung, da dies nur persönlich bei einem Erstberatungstermin mit unserem Rechtsanwalt erfolgen kann. Anwälte haben aus gesetzlichen Gründen Schweigepflicht, was bedeutet, dass unser Gesprächsinhalt und Ihre Informationen an uns nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Mit der Onlineprüfung müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie uns damit bereits ein Mandat erteilen, d. h. beauftragen. Es ist so, dass die Onlineprüfung nur eine unverbindliche Vorabprüfung Ihrer Kündigung darstellt, die für Sie klären soll, ob bei Ihnen Rechtsberatung und Unterstützung nötig sein könnten.

Ablauf Ihrer Online-Fall-Überprüfung im Arbeitsrecht:

1. Beantworten der Fragen unseres Formulars durch Sie.

2. Bestmögliche Beschreibung der Einzelheiten durch Sie.

3. Anhängen eines eventuellen Schreibens der Arbeitsagentur als Anlage.

4. Rasche Kontaktaufnahme durch uns, je nach Wunsch per Telefon oder E-Mail.

Modifiziert am 22. Juli 2022Veröffentlicht am
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Kündigung

Kündigungsschutzklage

Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie die wertvolle Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht verstreichen. Ansonsten riskieren Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, obwohl die Kündigungserklärung in formeller oder materieller Hinsicht fehlerhaft ist.

Das Ziel der Kündigungsschutzklage wird häufig falsch verstanden

Die besondere Art der Feststellungsklage verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht beendet worden ist.

Es handelt sich daher nicht um eine Klage auf Wiedereinstellung, wie dies häufig angenommen wird.

Die besondere Art der Feststellungsklage

verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht  beendet worden ist.

Kostenlose Erstprüfung

Wir überprüfen Ihre Kündigung unverbindlich und kostenfrei

Telefon 0911 – 99 099 321


Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

Wie kann ich in Nürnberg eine Kündigungsschutzklage erfolgreich einreichen?

Damit die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, muss Ihre Kündigung aus sozialen oder aber formalen Gründen ungerechtfertigt sein. Sobald Sie eine entsprechende Klage einreichen, setzen Sie Ihren Arbeitgeber automatisch unter Druck, da bislang rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist.

Stellt das Arbeitsgericht in Nürnberg in seiner Entscheidung fest, dass die Kündigung keinen Bestand hat, bedeutet dies die automatische Nachzahlung Ihrer letzten Lohnabrechnungen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Arbeitgeber Sie in der Zeit des Arbeitsgerichtsprozesses von der Arbeit freigestellt hat oder ob Sie weiterhin im Betrieb tätig waren.


Mit Verhandlungsgeschick zum Erfolg

In einigen Situationen ist der Fall relativ eindeutig, sodass ein Prozess nicht sinnvoll wäre. In vielen Fällen ist es allerdings unklar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Diese Unklarheit bringt einen großen Vorteil für Sie mit, da Sie so alternativ zur Rücknahme der Kündigung auch auf eine mögliche hohe Abfindungszahlung spekulieren können.

Sofern Sie die Zahlung einer Abfindung gegenüber dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bevorzugen, stellt sich automatisch die weitere Frage nach der Ausstellung eines exzellenten Arbeitszeugnisses.

Unterschätzen Sie den Wert eines erstklassigen Zeugnisses nicht, um sich bei potentiellen neuen Arbeitgebern in einem guten Licht zu präsentieren.

Rechtsanwalt Pasch

Da eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht ganz elementar ist und für das Verfahren nicht unerhebliche formale Kriterien eine wichtige Rolle spielen und es über Ihre weitere Zukunft entscheidet, ist anwaltlicher Rat nicht nur hilfreich, sondern dringend zu empfehlen.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer sollten Sie hier unbedingt wahrnehmen. Wer hier nicht um seinen Arbeitsplatz oder eine Abfindung kämpft, hat bereits verloren, zumal der Staat die Prozess- bzw. Anwaltskosten übernimmt, falls Sie wenig Geld haben.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei Wolfgang Pasch in Nürnberg im Rahmen eines Erstgespräch, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Selbstverständlich erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Auskunft über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am
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Kündigung

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung

Wenn Ihr Chef Ihnen ein Kündigungsschreiben vorlegt, belastet dies ganz automatisch die bislang bestehende Arbeitsbeziehung. Selbstverständlich können Sie jetzt argumentieren, dass Sie aufgrund der Kündigungserklärung nicht mehr allzu lange in dieser Firma arbeiten werden. Jedoch ist es nicht immer so einfach und die eine oder andere Kündigungserklärung hat vor Gericht keinen Bestand.

Der Antrag auf Auflösung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prioritäten im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens anzupassen. Primär zielt das Verfahren zwar darauf ab, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, Sie können es hingegen auch nutzen, um eine Abfindung zu erhalten.

Die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch

Ist Ihr Arbeitgeber der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sei, muss er dies vor Gericht beweisen. Dafür reichen pauschale Behauptungen nicht aus. So wird es Ihrem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Auflösungsantrag durchzusetzen, nur, weil er behauptet, Sie hätten schlechte Arbeitsergebnisse vorzuweisen oder würden Ihre Pflichten verletzen.

Um dies jedoch vor Gericht zu beantragen, müssen Sie darlegen, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Chef derart zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für Sie unmöglich erscheint. Selbstverständlich gilt dies nur, sofern die Kündigung keinen Bestand hat und Sie daher durch das zuständige Arbeitsgericht aufgehoben würde.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Interesse an einer Abfindung haben, ist das Gericht eher geneigt, Ihren Wünschen zu entsprechen, da es Ihnen die unangenehme Situation, weiterhin im Betrieb arbeiten zu müssen, ersparen möchte. Zudem dürfte dies in den wenigsten Fällen dem Willen Ihres Arbeitgebers entgegenstehen.

Das Urteil zur Zahlung einer Abfindung

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers entweder sozial ungerechtfertigt oder aber formell fehlerhaft ist und dennoch keine Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung. Bei der Höhe der Abfindung orientiert sich das Arbeitsgericht an branchenüblichen Sätzen.

Gibt es hingegen konkrete Beweise für ein Fehlverhalten Ihrerseits, so ist die Zahlung einer Abfindung kein Thema mehr und es kann im schlimmsten Fall zur sofortigen Auflösung Ihres Arbeitsvertrages kommen.

An dieser Stelle gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, da beispielsweise Ihr Alter sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine besondere Rolle spielen.

Im Regelfall können Sie mit einer maximalen Abfindungssumme von etwa zwölf Monatsgehältern rechnen. Lediglich in Ausnahmefällen entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, dass die Summe auf bis zu 18 Bruttomonatsgehälter erhöht wird.

Gerne berät Sie Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, umfassend, ob ein Auflösungsantrag eine sinnvolle Option ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, Ihren jetzigen Arbeitsplatz zu erhalten.

Die Erfolgsaussichten der Abfindung richtig einschätzen

Nicht immer ist es als Laie leicht, zu beurteilen, ob Ihnen ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Hier hilft der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Es gibt allerdings einige Punkte, die Sie in jedem Fall berücksichtigen sollten.

In erster Linie wird es dem Arbeitgeber darum gehen, Rechtssicherheit zu erreichen, sodass die Kosten für Sie als Arbeitnehmer kalkuliert werden können.

Um dies zu erreichen, eignet sich ein Aufhebungsvertrag. In diesem verpflichten sich beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dazu, den geschlossenen Arbeitsvertrag aufzuheben. Damit Sie das Angebot akzeptieren, bietet der Unternehmer in der Regel eine Abfindung ab. Die Chancen auf eine Abfindung stehen in diesem Fall nicht schlecht.

Drängt der Arbeitgeber auf einen zügigen Abschluss, sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Unter Umständen lässt sich die angebotene Abfindung mit etwas Verhandlungsgeschick noch deutlich erhöhen.

Je nach Situation steht die Abfindung nicht im Vordergrund. Insbesondere bei älteren Mitarbeitern stellt sich schnell die Frage, ob eine neue Arbeitsstätte in Aussicht steht. Ist dies nicht der Fall kann eine Kündigungsschutzklage das Mittel der Wahl sein. So lässt sich erreichen, dass die Kündigung von dem zuständigen Gericht als unwirksam angesehen wird. Sieht der Arbeitgeber sich mit einer potenziell erfolgreichen Klage konfrontiert, steigt das Interesse daran, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Oft bietet der Arbeitgeber in diesen Fällen eine deutlich höhere Abfindungszahlung an.

Letztlich gilt, je wahrscheinlicher es ist, dass Ihr Arbeitgeber es schwer hat, Ihnen auf regulärem Wege zu kündigen, desto höher fällt die Abfindung aus.

Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit stünden Ihnen etwa 7.500 Euro zu, sind Sie hingegen seit 25 Jahren in der Firma, summiert sich der Betrag auf 37.500 Euro.

Eine hohe Abfindung bleibt oft ein Traum

Häufig werden Sie die Faustformel finden, dass einem Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zusteht. Dies richtet sich nach § 10 des KSchG (Kündigungsschutzgesetzes).

Danach ergibt sich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro folgendes Ergebnis:

Sie sollten sich allerdings nicht zu sehr an dieser pauschalen Angabe orientieren. Zum einen liegt jeder Fall anders und es existieren zahlreiche Gesichtspunkte, die die Höhe der Abfindung beeinflussen können.

Zum anderen ist es in einigen Branchen üblich, deutlich höhere Abfindungen zu zahlen. Als versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Ihnen zustehende Abfindung auszuhandeln.

Die Abfindung ist nicht steuerfrei

Leider unterläuft vielen Arbeitnehmer bei der Berechnung Ihrer Abfindung ein entscheidender Fehler. Fälschlicherweise gehen zahlreiche ehemalige Mitarbeiter davon aus, dass die Abfindung steuerfrei sei.

Dies ist schlichtweg falsch, jedoch können Sie sich als Arbeitnehmer auf die Fünftel-Regelung berufen.

Diese Regel erlaubt es Ihnen, die Abfindung, die Sie in einem Jahr ausgezahlt bekommen, auf fünf Jahre aufzuteilen. Aufgrund der Progression im Steuersystem kann dies je nach Einkommenssituation einen großen Unterschied machen.

Besonders hoch fallen die Unterschiede bei eher kleinen Einkommen und verhältnismäßig hohen Abfindungen aus.

Wer sich mit seiner Gehaltsgruppe bereits im oberen Progressionsbereich bewegt, spart indes deutlich weniger.

Im Gegensatz zu dem regulären Gehalt fallen jedoch keine Sozialabgaben für die Abfindung an, da es sich bei der Abfindung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes handelt.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am
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Abfindung

Abfindung – Höhe

Die Abfindung im Arbeitsrecht – welche Höhe ist üblich?


Erfolgt eine Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Aber wie hoch kann eine solche ausfallen?

Aus dem Gesetz ergeben sich keine klaren Regeln, die die Höhe der Abfindung bestimmen. Dies bedeutet für Sie, dass die letztlich ausgehandelte Summe maßgeblich durch Ihr oder das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts aus Nürnberg beeinflusst wird.

Bereits das Engagement eines Anwalts wirkt oft als Druckmittel gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sodass dieser gewillt sein wird, Ihnen eine höhere Abfindungssumme in Aussicht zu stellen.

Es existiert eine pauschale Faustformel, nach welcher die Höhe der Abfindung auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr begrenzt wird. Nehmen wir also an, Sie sind seit acht Jahren in ihrem Betrieb tätig, so stünden Ihnen vier komplette Bruttomonatsgehälter zu. Diese Rechnung ist jedoch häufig fehlerhaft, da Ihr Arbeitgeber längst nicht in jedem Fall zu einer Abfindungszahlung verpflichtet ist. Auf der anderen Seite gibt es in einigen Fällen auch deutlich mehr zu holen.

Es gilt daher, Ihren Arbeitgeber zu überzeugen, Ihnen eine angemessene Abfindung zukommen zu lassen.

Es existieren einige Faktoren, die im Rahmen der Berechnung einer konkreten Summe zu beachten sind. Zunächst sind dies die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit sowie Ihr Alter. Neben diesen beiden Punkten spielen jedoch auch die Position innerhalb der Firma sowie die jeweilige Branche eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Während Sie sich als Handwerker eher mit kleineren Summen zufriedengeben müssen, zögern Arbeitgeber in größeren Unternehmen, besonders im Bereich der Finanzen, nur selten mit der Erhöhung der Abfindungssumme.

Ist nicht ganz klar, ob die Kündigungserklärung vor Gericht Bestand haben wird, so verbessert dies Ihre Verhandlungsposition deutlich. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder die Einreichung zumindest anzudrohen, um Ihren Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Wichtig ist an dieser Stelle die Einhaltung der Frist, um nicht zu riskieren, dass eine an sich unwirksame Kündigung rechtlich bindend wird.

Bei einem Erstgespräch erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer konkreten Situation, sodass schnell deutlich wird, wie hoch Ihre Chancen für eine gute Abfindung stehen.

Die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts besteht nun darin, eine möglichst clevere Verhandlungsstrategie zu erarbeiten, um Sie in Ihrem Ziel bestmöglich zu unterstützen. In diesem Fall gilt häufig, neben der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers, dass Hartnäckigkeit zum Erfolg führt.

Steuern und Sozialabgaben auf Abfindung?

Die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung nach einer Kündigung

Steuern zahlen auf die Abfindung – wie viel muss ich zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass jede Abfindung, die Sie erhalten, versteuert werden muss. Bei der Summe, die Ihnen zusteht, handelt es sich zunächst um eine Art des Einkommens, welches auch genauso behandelt wird.

Da Sie bei einer Abfindung jedoch in einem Jahr eine relativ hohe Summe erhalten und damit eine immense Steuererhöhung verbunden wäre, gibt es die sog. Fünftelregelung. Für Sie bedeutet dies, dass Sie die Summe, die Sie als Abfindung erhalten haben, komplett in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, diese jedoch nur zu einem Fünftel in die Progression eingerechnet wird.

Verfügen Sie über ein eher geringes Einkommen, trägt dieser Vorteil des Paragrafen 34 EStG zu einer deutlichen Entlastung Ihrer zu zahlenden Steuern bei. Befinden Sie sich hingegen in der oberen Einkommensschicht, bietet Ihnen dies keinen oder leidglich einen geringen Steuervorteil.

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Auch wenn eine Abfindung im Steuerrecht zunächst wie reguläres Arbeitseinkommen behandelt wird, so ist dies im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge anders zu beurteilen.

Entscheidend dafür, dass die Sozialversicherungspflicht entfällt, ist jedoch, dass Sie eine Abfindung aufgrund des Arbeitsplatzverlustes erhalten. Dies muss sich klar und deutlich aus der Abfindungserklärung ergeben.

Haben Sie Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Seite einer Abfindung, so steht Ihnen Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihren möglichen ALG 1-Anspruch.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am