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Abfindung

Abfindung richtig einschätzen

Abfindung richtig einschätzen

Die Zahlung einer Abfindung ist keineswegs zwingend

Eine Abfindung ist für die wenigsten Arbeitnehmer ein Grund zur Freude, denn meist geht die Zahlung einer Abfindung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher.
Es ist jedoch keinesfalls gesichert, dass Ihnen eine Abfindung gezahlt wird. Letztlich soll der Arbeitnehmer dafür entschädigt werden, dass der Arbeitsplatz wegfällt.

Bei der Abfindung zahlt der Arbeitgeber eine einmalige Summe an seinen Mitarbeiter. In welcher Höhe sich die Summe beläuft, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hauptsächlich spielen allerdings folgende Faktoren eine Rolle: die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Höhe des Gehalts. Von Bedeutung ist auch, ob eine denkbare Kündigung vor Gericht Bestand haben oder als unwirksam erachtet würde.

Die Zahlung einer Abfindung ist keineswegs zwingend. Falls Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie zunächst keinen Anspruch. Ein möglicher Anspruch kann sich jedoch aus den folgenden Bestimmungen ergeben:

• aus dem individuellen Arbeitsvertrag

• aus Tarifverträgen einer Branche

• aus internen Sozialplänen

• aufgrund eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs

• durch einen Aufhebungsvertrag

Ob Ihnen im Einzelfall ein Anspruch auf eine Abfindung ermöglicht werden kann, können Sie mit Herrn Rechtsanwalt Pasch vor Ort in Nürnberg besprechen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die Erfolgsaussichten der Abfindung richtig einschätzen

Nicht immer ist es als Laie leicht, zu beurteilen, ob für ihn eine Abfindung mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden kann. Hier hilft der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Es gibt allerdings einige Punkte, die Sie in jedem Fall berücksichtigen sollten.
In erster Linie wird es dem Arbeitgeber darum gehen, Rechtssicherheit zu erreichen, sodass die Kosten für Sie als Arbeitnehmer kalkuliert werden können.

Um dies zu erreichen, eignet sich ein Aufhebungsvertrag. In diesem verpflichten sich beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dazu, den geschlossenen Arbeitsvertrag aufzuheben. Damit Sie das Angebot akzeptieren, bietet der Unternehmer in der Regel eine Abfindung ab. Die Chancen auf eine angemessene Abfindung stehen in diesem Fall nicht schlecht.

Drängt der Arbeitgeber auf einen zügigen Abschluss, sollten Sie allerdings vorsichtig sein.

Unter Umständen lässt sich die angebotene Abfindung mit etwas Verhandlungsgeschick noch deutlich erhöhen.

Je nach Situation steht die Abfindung nicht im Vordergrund. Insbesondere bei älteren Mitarbeitern stellt sich schnell die Frage, ob eine neue Arbeitsstätte in Aussicht steht. Ist dies nicht der Fall, kann man es auf eine Kündigung ankommen lassen und eine Kündigungsschutzklage kann das Mittel der Wahl sein. So lässt sich erreichen, dass die Kündigung von dem zuständigen Gericht als unwirksam angesehen wird. Sieht der Arbeitgeber sich mit einer potenziell erfolgreichen Klage konfrontiert, steigt das Interesse daran, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Oft bietet der Arbeitgeber in diesen Fällen eine deutlich höhere Abfindungszahlung an.

Letztlich gilt, je wahrscheinlicher es ist, dass Ihr Arbeitgeber es schwer hat, Ihnen auf regulärem Wege zu kündigen, desto höher fällt die Abfindung aus.

Eine hohe Abfindung bleibt oft ein Traum

Häufig werden Sie die Faustformel finden, dass einem Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zusteht. Dies richtet sich nach § 10 des KSchG (Kündigungsschutzgesetzes).
Danach ergibt sich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro folgendes Ergebnis:
Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit stünden Ihnen etwa 7.500 Euro zu, sind Sie hingegen seit 25 Jahren in der Firma, summiert sich der Betrag auf 37.500 Euro.

Sie sollten sich allerdings nicht zu sehr an dieser pauschalen Angabe orientieren. Zum einen liegt jeder Fall anders und es existieren zahlreiche Gesichtspunkte, die die Höhe der Abfindung beeinflussen können.
Zum anderen ist es in einigen Branchen üblich, deutlich höhere Abfindungen zu zahlen. Als versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Ihnen zustehende Abfindung auszuhandeln.

Die Abfindung ist nicht steuerfrei

Leider unterläuft vielen Arbeitnehmer bei der Berechnung Ihrer Abfindung ein entscheidender Fehler. Fälschlicherweise gehen zahlreiche ehemalige Mitarbeiter davon aus, dass die Abfindung steuerfrei sei.
Dies ist schlichtweg falsch, jedoch können Sie sich als Arbeitnehmer auf die Fünftel-Regelung berufen.

Diese Regel erlaubt es Ihnen, die Abfindung, die Sie in einem Jahr ausgezahlt bekommen, rechnerisch und steuerlich auf fünf Jahre aufzuteilen. Aufgrund der Progression im Steuersystem kann dies je nach Einkommenssituation einen großen Unterschied machen.
Besonders hoch fallen die Unterschiede bei eher kleinen Einkommen und verhältnismäßig hohen Abfindungen aus.

Wer sich mit seiner Gehaltsgruppe bereits im oberen Progressionsbereich bewegt, spart indes deutlich weniger.
Im Gegensatz zu dem regulären Gehalt fallen jedoch keine Sozialabgaben für die Abfindung an, da es sich bei der Abfindung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes handelt.

Arbeitslosengeld trotz Abfindung

Wenn Sie eine Abfindung erhalten und sich im Anschluss arbeitslos melden, ändert dies im Prinzip nichts an Ihren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld I. Maßgeblich für die Entscheidung, ob Ihnen Ihr Arbeitslosengeld in voller Höhe ausgezahlt wird, ist hingegen der Grund des Arbeitsplatzverlusts.

Kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes seitens des Arbeitgebers, wird das Arbeitslosengeld gezahlt, unabhängig davon, ob Ihnen eine Abfindung zusteht.
Eine Anrechnung der Abfindung ist allerdings möglich, wenn der Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig beendet wird.

Da der Arbeitgeber an sich die reguläre Kündigungsschutzfrist einhalten müsste, dies aber aufgrund eines Aufhebungsvertrags umgeht, droht Ihnen eine Sperrfrist des Arbeitslosengelds von drei Monaten.
Dies sollten Sie stets im Hinterkopf behalten, wenn Verhandlungen bezüglich der Höhe des Abfindungsanspruchs im Raum stehen.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 30. März 2022
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Abfindung – Höhe

Die Abfindung im Arbeitsrecht – welche Höhe ist üblich?


Erfolgt eine Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Aber wie hoch kann eine solche ausfallen?

Aus dem Gesetz ergeben sich keine klaren Regeln, die die Höhe der Abfindung bestimmen. Dies bedeutet für Sie, dass die letztlich ausgehandelte Summe maßgeblich durch Ihr oder das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts aus Nürnberg beeinflusst wird.

Bereits das Engagement eines Anwalts wirkt oft als Druckmittel gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sodass dieser gewillt sein wird, Ihnen eine höhere Abfindungssumme in Aussicht zu stellen.

Es existiert eine pauschale Faustformel, nach welcher die Höhe der Abfindung auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr begrenzt wird. Nehmen wir also an, Sie sind seit acht Jahren in ihrem Betrieb tätig, so stünden Ihnen vier komplette Bruttomonatsgehälter zu. Diese Rechnung ist jedoch häufig fehlerhaft, da Ihr Arbeitgeber längst nicht in jedem Fall zu einer Abfindungszahlung verpflichtet ist. Auf der anderen Seite gibt es in einigen Fällen auch deutlich mehr zu holen.

Es gilt daher, Ihren Arbeitgeber zu überzeugen, Ihnen eine angemessene Abfindung zukommen zu lassen.

Es existieren einige Faktoren, die im Rahmen der Berechnung einer konkreten Summe zu beachten sind. Zunächst sind dies die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit sowie Ihr Alter. Neben diesen beiden Punkten spielen jedoch auch die Position innerhalb der Firma sowie die jeweilige Branche eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Während Sie sich als Handwerker eher mit kleineren Summen zufriedengeben müssen, zögern Arbeitgeber in größeren Unternehmen, besonders im Bereich der Finanzen, nur selten mit der Erhöhung der Abfindungssumme.

Ist nicht ganz klar, ob die Kündigungserklärung vor Gericht Bestand haben wird, so verbessert dies Ihre Verhandlungsposition deutlich. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder die Einreichung zumindest anzudrohen, um Ihren Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Wichtig ist an dieser Stelle die Einhaltung der Frist, um nicht zu riskieren, dass eine an sich unwirksame Kündigung rechtlich bindend wird.

Bei einem Erstgespräch erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer konkreten Situation, sodass schnell deutlich wird, wie hoch Ihre Chancen für eine gute Abfindung stehen.

Die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts besteht nun darin, eine möglichst clevere Verhandlungsstrategie zu erarbeiten, um Sie in Ihrem Ziel bestmöglich zu unterstützen. In diesem Fall gilt häufig, neben der wirtschaftlichen Situation Ihres Arbeitgebers, dass Hartnäckigkeit zum Erfolg führt.

Steuern und Sozialabgaben auf Abfindung?

Die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung nach einer Kündigung

Steuern zahlen auf die Abfindung – wie viel muss ich zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass jede Abfindung, die Sie erhalten, versteuert werden muss. Bei der Summe, die Ihnen zusteht, handelt es sich zunächst um eine Art des Einkommens, welches auch genauso behandelt wird.

Da Sie bei einer Abfindung jedoch in einem Jahr eine relativ hohe Summe erhalten und damit eine immense Steuererhöhung verbunden wäre, gibt es die sog. Fünftelregelung. Für Sie bedeutet dies, dass Sie die Summe, die Sie als Abfindung erhalten haben, komplett in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, diese jedoch nur zu einem Fünftel in die Progression eingerechnet wird.

Verfügen Sie über ein eher geringes Einkommen, trägt dieser Vorteil des Paragrafen 34 EStG zu einer deutlichen Entlastung Ihrer zu zahlenden Steuern bei. Befinden Sie sich hingegen in der oberen Einkommensschicht, bietet Ihnen dies keinen oder leidglich einen geringen Steuervorteil.

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Auch wenn eine Abfindung im Steuerrecht zunächst wie reguläres Arbeitseinkommen behandelt wird, so ist dies im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge anders zu beurteilen.

Entscheidend dafür, dass die Sozialversicherungspflicht entfällt, ist jedoch, dass Sie eine Abfindung aufgrund des Arbeitsplatzverlustes erhalten. Dies muss sich klar und deutlich aus der Abfindungserklärung ergeben.

Haben Sie Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Seite einer Abfindung, so steht Ihnen Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihren möglichen ALG 1-Anspruch.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 29. März 2022