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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich voneinander trennen (ohne einseitig eine Kündigung erklären zu wollen). Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beginnen lässt, löst der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis auf.

Damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Details des Vertrags einigen. Für den Arbeitgeber stellt der Aufhebungsvertrag eine Erleichterung gegenüber einer regulären Kündigung dar. Der Arbeitnehmer kann dafür häufig eine Abfindung aushandeln.

Der Aufhebungsvertrag bringt Rechtssicherheit

Der Vorteil des Aufhebungsvertrags liegt darin begründet, dass er sofort wirksam werden kann. Im Rahmen der Gestaltung bestehen weitgehende Freiheiten, was es dem Arbeitgeber, aber auch dem Arbeitnehmer, ermöglicht, genau die Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die er für relevant hält. Bei einer Kündigung muss sich der Arbeitgeber an gesetzliche Fristen halten und einen konkreten Kündigungsgrund benennen.

Neben einer betriebsbedingten Kündigung kommt beispielsweise eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

In der Regel möchte sich ein Arbeitgeber mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlich zu allen Seiten hin absichern. Im Gegensatz zu einer klassischen Kündigung ist der geschlossene Vertrag wirksam, sobald er geschlossen wurde.

Da es sich um eine von zwei Parteien unterschriebene Erklärung handelt, sind die Hürden für ein gerichtliches Vorgehen nach Abschluss des Vertrages besonders hoch. Ein Widerruf scheidet aus diesem Grund in aller Regel aus.

Eine Ausnahme besteht allenfalls, wenn Sie einen solchen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und unter Druck unterschreiben.

Gerne berät Sie Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg über die Möglichkeiten des Vorgehens gegen unlautere Methoden. Sind Sie selbst aufgrund Ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, für die Kosten eines Rechtsanwalts aus Nürnberg aufzukommen, so steht Ihnen unter Umständen Prozesskostenhilfe zu.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann im gleichen Verfahren geltend gemacht werden.

Nicht überrumpeln lassen

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden sollte, sollten Sie diesen anhand einer Checkliste genau durchgehen, um nichts zu übersehen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie den Vertrag unterschreiben sollten, so warten Sie zunächst ab und lassen sich Bedenkzeit geben.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg hilft Ihnen dabei, festzustellen, ob der Vertrag für Sie Sinn macht oder ob Sie es im Zweifel auf eine Kündigung ankommen lassen sollten.

In vielen Fällen dient der Abschluss eines Aufhebungsvertrags allein den Interessen des Arbeitgebers. Es existieren jedoch einige Konstellationen, in welchen eine hohe Abfindung gezahlt wird, sodass sich der Abschluss auch für den Mitarbeiter lohnen kann.

Falls Ihnen eine hohe Abfindung angeboten wird, stellt sich die Frage, ob Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben oder ob Sie in naher Zukunft auf das Arbeitslosengeld angewiesen sein werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen müssen, müssen Sie u. U. eine Sperrzeit von drei Monaten berücksichtigen. In dieser Phase haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung. Daher sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob die Höhe der Abfindung die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag rechtfertigt.

Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden, denken Sie am besten an die folgenden Punkte auf Ihrer Checkliste:

  • Der Aufhebungsvertrag dient in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers.
  • Unterschrieben Sie niemals unter Zeitdruck.
  • Im Zweifel möchte der Arbeitgeber Rechtssicherheit. Ihre Verhandlungsposition ist daher selten schlecht.
  • lohnt es sich nicht immer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
  • Sind Sie sich unsicher, kontaktieren Sie einen Anwalt, um den Vertrag gemeinsam zu durchleuchten und einen guten Deal auszuhandeln.
Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 30. März 2022
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Kündigung

Kündigungsschutzklage

Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie die wertvolle Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht verstreichen. Ansonsten riskieren Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, obwohl die Kündigungserklärung in formeller oder materieller Hinsicht fehlerhaft ist.

Das Ziel der Kündigungsschutzklage wird häufig falsch verstanden

Die besondere Art der Feststellungsklage verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht beendet worden ist.

Es handelt sich daher nicht um eine Klage auf Wiedereinstellung, wie dies häufig angenommen wird.

Die besondere Art der Feststellungsklage

verfolgt das Ziel, dass das Gericht feststellt, dass Ihr durch den Arbeitsvertrag beschlossenes Arbeitsverhältnis durch die Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht  beendet worden ist.

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Wie kann ich in Nürnberg eine Kündigungsschutzklage erfolgreich einreichen?

Damit die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, muss Ihre Kündigung aus sozialen oder aber formalen Gründen ungerechtfertigt sein. Sobald Sie eine entsprechende Klage einreichen, setzen Sie Ihren Arbeitgeber automatisch unter Druck, da bislang rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist.

Stellt das Arbeitsgericht in Nürnberg in seiner Entscheidung fest, dass die Kündigung keinen Bestand hat, bedeutet dies die automatische Nachzahlung Ihrer letzten Lohnabrechnungen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Arbeitgeber Sie in der Zeit des Arbeitsgerichtsprozesses von der Arbeit freigestellt hat oder ob Sie weiterhin im Betrieb tätig waren.


Mit Verhandlungsgeschick zum Erfolg

In einigen Situationen ist der Fall relativ eindeutig, sodass ein Prozess nicht sinnvoll wäre. In vielen Fällen ist es allerdings unklar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Diese Unklarheit bringt einen großen Vorteil für Sie mit, da Sie so alternativ zur Rücknahme der Kündigung auch auf eine mögliche hohe Abfindungszahlung spekulieren können.

Sofern Sie die Zahlung einer Abfindung gegenüber dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes bevorzugen, stellt sich automatisch die weitere Frage nach der Ausstellung eines exzellenten Arbeitszeugnisses.

Unterschätzen Sie den Wert eines erstklassigen Zeugnisses nicht, um sich bei potentiellen neuen Arbeitgebern in einem guten Licht zu präsentieren.

Rechtsanwalt Pasch

Da eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht ganz elementar ist und für das Verfahren nicht unerhebliche formale Kriterien eine wichtige Rolle spielen und es über Ihre weitere Zukunft entscheidet, ist anwaltlicher Rat nicht nur hilfreich, sondern dringend zu empfehlen.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer sollten Sie hier unbedingt wahrnehmen. Wer hier nicht um seinen Arbeitsplatz oder eine Abfindung kämpft, hat bereits verloren, zumal der Staat die Prozess- bzw. Anwaltskosten übernimmt, falls Sie wenig Geld haben.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei Wolfgang Pasch in Nürnberg im Rahmen eines Erstgespräch, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können. Selbstverständlich erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Auskunft über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am 29. März 2022
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Kündigung

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung

Wenn Ihr Chef Ihnen ein Kündigungsschreiben vorlegt, belastet dies ganz automatisch die bislang bestehende Arbeitsbeziehung. Selbstverständlich können Sie jetzt argumentieren, dass Sie aufgrund der Kündigungserklärung nicht mehr allzu lange in dieser Firma arbeiten werden. Jedoch ist es nicht immer so einfach und die eine oder andere Kündigungserklärung hat vor Gericht keinen Bestand.

Der Antrag auf Auflösung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prioritäten im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens anzupassen. Primär zielt das Verfahren zwar darauf ab, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, Sie können es hingegen auch nutzen, um eine Abfindung zu erhalten.

Die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch

Ist Ihr Arbeitgeber der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sei, muss er dies vor Gericht beweisen. Dafür reichen pauschale Behauptungen nicht aus. So wird es Ihrem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Auflösungsantrag durchzusetzen, nur, weil er behauptet, Sie hätten schlechte Arbeitsergebnisse vorzuweisen oder würden Ihre Pflichten verletzen.

Um dies jedoch vor Gericht zu beantragen, müssen Sie darlegen, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Chef derart zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für Sie unmöglich erscheint. Selbstverständlich gilt dies nur, sofern die Kündigung keinen Bestand hat und Sie daher durch das zuständige Arbeitsgericht aufgehoben würde.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Interesse an einer Abfindung haben, ist das Gericht eher geneigt, Ihren Wünschen zu entsprechen, da es Ihnen die unangenehme Situation, weiterhin im Betrieb arbeiten zu müssen, ersparen möchte. Zudem dürfte dies in den wenigsten Fällen dem Willen Ihres Arbeitgebers entgegenstehen.

Das Urteil zur Zahlung einer Abfindung

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers entweder sozial ungerechtfertigt oder aber formell fehlerhaft ist und dennoch keine Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung. Bei der Höhe der Abfindung orientiert sich das Arbeitsgericht an branchenüblichen Sätzen.

Gibt es hingegen konkrete Beweise für ein Fehlverhalten Ihrerseits, so ist die Zahlung einer Abfindung kein Thema mehr und es kann im schlimmsten Fall zur sofortigen Auflösung Ihres Arbeitsvertrages kommen.

An dieser Stelle gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, da beispielsweise Ihr Alter sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine besondere Rolle spielen.

Im Regelfall können Sie mit einer maximalen Abfindungssumme von etwa zwölf Monatsgehältern rechnen. Lediglich in Ausnahmefällen entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, dass die Summe auf bis zu 18 Bruttomonatsgehälter erhöht wird.

Gerne berät Sie Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, umfassend, ob ein Auflösungsantrag eine sinnvolle Option ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, Ihren jetzigen Arbeitsplatz zu erhalten.

Die Erfolgsaussichten der Abfindung richtig einschätzen

Nicht immer ist es als Laie leicht, zu beurteilen, ob Ihnen ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Hier hilft der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Es gibt allerdings einige Punkte, die Sie in jedem Fall berücksichtigen sollten.

In erster Linie wird es dem Arbeitgeber darum gehen, Rechtssicherheit zu erreichen, sodass die Kosten für Sie als Arbeitnehmer kalkuliert werden können.

Um dies zu erreichen, eignet sich ein Aufhebungsvertrag. In diesem verpflichten sich beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dazu, den geschlossenen Arbeitsvertrag aufzuheben. Damit Sie das Angebot akzeptieren, bietet der Unternehmer in der Regel eine Abfindung ab. Die Chancen auf eine Abfindung stehen in diesem Fall nicht schlecht.

Drängt der Arbeitgeber auf einen zügigen Abschluss, sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Unter Umständen lässt sich die angebotene Abfindung mit etwas Verhandlungsgeschick noch deutlich erhöhen.

Je nach Situation steht die Abfindung nicht im Vordergrund. Insbesondere bei älteren Mitarbeitern stellt sich schnell die Frage, ob eine neue Arbeitsstätte in Aussicht steht. Ist dies nicht der Fall kann eine Kündigungsschutzklage das Mittel der Wahl sein. So lässt sich erreichen, dass die Kündigung von dem zuständigen Gericht als unwirksam angesehen wird. Sieht der Arbeitgeber sich mit einer potenziell erfolgreichen Klage konfrontiert, steigt das Interesse daran, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Oft bietet der Arbeitgeber in diesen Fällen eine deutlich höhere Abfindungszahlung an.

Letztlich gilt, je wahrscheinlicher es ist, dass Ihr Arbeitgeber es schwer hat, Ihnen auf regulärem Wege zu kündigen, desto höher fällt die Abfindung aus.

Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit stünden Ihnen etwa 7.500 Euro zu, sind Sie hingegen seit 25 Jahren in der Firma, summiert sich der Betrag auf 37.500 Euro.

Eine hohe Abfindung bleibt oft ein Traum

Häufig werden Sie die Faustformel finden, dass einem Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zusteht. Dies richtet sich nach § 10 des KSchG (Kündigungsschutzgesetzes).

Danach ergibt sich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro folgendes Ergebnis:

Sie sollten sich allerdings nicht zu sehr an dieser pauschalen Angabe orientieren. Zum einen liegt jeder Fall anders und es existieren zahlreiche Gesichtspunkte, die die Höhe der Abfindung beeinflussen können.

Zum anderen ist es in einigen Branchen üblich, deutlich höhere Abfindungen zu zahlen. Als versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Ihnen zustehende Abfindung auszuhandeln.

Die Abfindung ist nicht steuerfrei

Leider unterläuft vielen Arbeitnehmer bei der Berechnung Ihrer Abfindung ein entscheidender Fehler. Fälschlicherweise gehen zahlreiche ehemalige Mitarbeiter davon aus, dass die Abfindung steuerfrei sei.

Dies ist schlichtweg falsch, jedoch können Sie sich als Arbeitnehmer auf die Fünftel-Regelung berufen.

Diese Regel erlaubt es Ihnen, die Abfindung, die Sie in einem Jahr ausgezahlt bekommen, auf fünf Jahre aufzuteilen. Aufgrund der Progression im Steuersystem kann dies je nach Einkommenssituation einen großen Unterschied machen.

Besonders hoch fallen die Unterschiede bei eher kleinen Einkommen und verhältnismäßig hohen Abfindungen aus.

Wer sich mit seiner Gehaltsgruppe bereits im oberen Progressionsbereich bewegt, spart indes deutlich weniger.

Im Gegensatz zu dem regulären Gehalt fallen jedoch keine Sozialabgaben für die Abfindung an, da es sich bei der Abfindung nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes handelt.

Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am
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Kündigung

Kündigung – Sofortmaßnahmen

Rechtsberatung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei Abmahnung oder Kündigung

Sie suchen Hilfe und Rat, weil Ihnen durch Ihren Arbeitgeber eine Abmahnung oder Kündigung zugestellt wurde? Hier finden Sie Hilfe, denn wir bieten Ihnen zeitnah einen Beratungstermin bei einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.

So können Sie mit unserem Rechtsanwalt die rechtlichen Maßnahmen im Arbeitsrecht einleiten, wenn Sie dies wünschen. Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Beratungshilfegesetzes (BerHG) im Arbeitsrecht kostenlose juristische Beratung und Vertretung beziehen können.

Unwirksame Kündigung durch Ihren Arbeitgeber

Da der Arbeitsplatz für das finanzielle Überleben grundsätzlich im Mittelpunkt steht, ist er auch im Alltag von großer Bedeutung. Die Gesetzesregelung sieht daher vor, dass ein Arbeitgeber nur in genau definierten Situationen den Arbeitsvertrag kündigen darf. Diese sind im Arbeitsrecht fixiert. Oftmals ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber aber auch aus anderen Ursachen heraus unwirksam. Denn viele Arbeitgeber missachten Formalitäten oder ihre Kündigung hat formale Fehler. Auch wenn Sie selbst durch Ihren Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, muss dies nicht bedeuten, dass Ihr Arbeitsverhältnis dem Gesetz entsprechend wirklich zu Ende ist.

Abfindung und Kündigungsschutzklage

Wer die Kündigung durch den Arbeitgeber in Händen hält, kann nun als Arbeitnehmer verschiedene Maßnahmen ergreifen, um gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Die sogenannte Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht ist beispielsweise eine mögliche Maßnahme. Hierbei ist das juristische Ziel, den Arbeitsplatz weiter behalten zu können oder andernfalls eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Oftmals ist es allerdings sinnvoll, sich außerhalb des Gerichts mit dem bisherigen Arbeitgeber zu einigen, indem dieser eine Abfindung bezahlt und man das Arbeitsverhältnis damit tatsächlich beendet. Der Vorteil ist, dass man mit der geldwerten Summe im Rücken in Ruhe einen besseren Arbeitsplatz suchen kann. Um die individuelle Situation zu analysieren, ist es hilfreich, bei einem Anwalt juristische Beratung einzuholen, der speziell im Arbeitsrecht über umfassende Erfahrung verfügt.

Sollten Sie selbst vor der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber stehen, können Sie bei uns eine Auswahl rechtlicher Angebote finden:

  • Wir finden heraus, ob Ihre Kündigung wirksam ist
  • Wir überprüfen, ob eine Kündigungsschutzklage bei Ihnen gute
  • Aussicht auf Erfolg hätte
  • Wir verhandeln über eine mögliche Abfindung
  • Wir verhandeln betreffend Aufhebungsvertrag oder
  • Abwicklungsvertrag
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der sozialrechtlichen Folgen der Kündigung, z. B. Sperre von Arbeitslosengeld

Wir machen weiter Ansprüche für Sie geltend, die bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch bei Ihnen möglicherweise in Frage kommen, z. B.

  • Gehaltszahlungen,
  • Provisionszahlungen,
  • Abgeltung des Urlaubs,
  • fehlendes Arbeitszeugnis,
  • Karenzentschädigung usw.

Für Ihren Erstberatungstermin im Arbeitsrecht kontaktieren Sie uns bitte. Sie können Ihren Fall hier auch gleich arbeitsrechtlich online vorprüfen lassen. Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes im Arbeitsrecht erhalten Sie als Arbeitnehmer bei uns eine kostenlose Rechtsberatung.
Wie gestaltet sich ein Mandat bei einer Kündigung?

Wenn Sie sich fragen, wie genau man sich ein Mandat für Angelegenheiten des Kündigungsschutzes bei uns vorstellen kann, finden Sie hier eine Erläuterung zum Ablauf:

1. Ihre Kündigung wird zusammen mit Ihnen analysiert

Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung müssen wir die Einzelheiten sichten. Denn Sie wünschen selbstverständlich eine Einschätzung im Hinblick auf die eventuellen Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses sowie zu möglichen Verhandlungen wegen einer Abfindung. Wir suchen daher zu Beginn alle Informationen zusammen, die im Hinblick auf Ihre Kündigung und deren Wirksamkeit von Belang sind. Wir empfehlen Ihnen daher auch einen Erstberatungstermin zur juristischen Einschätzung bei uns in Nürnberg. Wenn Sie dies wünschen, kann diese Besprechung auch telefonisch stattfinden.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob wir Ihre Kündigung für wirksam halten

Nach der gemeinsamen vollständigen Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, ob die Ihnen ausgestellte Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist. Zusätzlich sagen wir Ihnen, wie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall sind.

3. Wir geben Ihnen Beratung zu Ihren möglichen juristischen Optionen

Sobald wir Sie darüber aufgeklärt haben, inwiefern Ihre Kündigung wirksam ist oder nicht, können wir Ihnen einen Überblick darüber geben, was Sie nun rechtlich tun können, um gegen die Kündigung anzugehen. Gleichzeitig können wir Ihnen sagen, welche Ergebnisse erzielt werden könnten, wenn Sie gegen die Kündigung juristisch vorgehen.

4. Wir klären Sie über die Kosten auf

Um die Kostenfrage gleich am Anfang zu klären, nennen wir Ihnen vorab eventuelle Kosten für Rechtsanwalt sowie Gericht. Bei Rechtsanwälten erfolgt die Abrechnung der Gebühren gesetzlich entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch können wir Ihnen gerne auch schriftlich eine Übersicht über die möglichen Rechtsanwaltskosten im Ihrem Fall geben.

Zusätzlich finden wir für Sie heraus, ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen könnten.

Bei Rechtsschutzversicherungsinhabern kommt die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigung im Regelfall für die dadurch entstehenden Kosten auf.

5. Wir skizzieren zusammen mit Ihnen, wie weiter vorgegangen werden soll

Wenn alles hinsichtlich der anfallenden Kosten geklärt wurde, treffen Sie die Entscheidung, ob Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten oder nicht. Falls ja, fassen Sie einen Entschluss über a) den Beibehalt Ihrer Arbeitsstelle oder b) über eine Abfindung, die mit dem Verzicht auf die bisherige Arbeitsstelle verbunden ist. Wenn Sie diese Entscheidungen gefällt haben, überlegen wir zusammen mit Ihnen, wie wir dieses Vorhaben am besten juristisch strategisch durchsetzen können.

6. Die Kündigungsschutzklage wird nun eingereicht oder: wir treten in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ein.

Wenn Ihre Entscheidung so lautet, dass Sie gegen Ihren Arbeitgeber klagen möchten, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb der drei Wochen erfolgen, nachdem Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Ansonsten ist die Kündigung als wirksam anzusehen. Dann ist es gleichgültig, ob die Kündigung eigentlich Formfehler hat oder ganz offensichtlich unwirksam wirkt, denn sie ist dann nach drei Wochen wirksam. Natürlich ist es außerdem auch möglich, dass man außergerichtlich versucht, sich innerhalb der zur Verfügung stehenden drei Wochen nach der Zustellung der Kündigung einig zu werden. In diesem Fall gibt es keine Kündigungsschutzklage.
Legen Sie bitte unserem Rechtsanwalt bei Ihrem Ersttermin im Arbeitsrecht nachfolgende Dokumente vor:

Damit wir Ihnen umfassend zur Beratung zur Verfügung stehen können, ist es wichtig, dass Sie zu Ihrem Ersttermin folgende Dokumente für uns mitbringen (sofern vorhanden)

  • Kündigung
  • letzte drei Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitsvertrag
  • Sonstiges, z. B. Sozialplan, Interessensausgleich, Abmahnungen, Änderungsvereinbarungen, Widerspruch durch den Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Brief Ihres Arbeitgebers usw.
  • Sonstiges, das Ihnen relevant erscheint

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Modifiziert am 14. Juli 2022Veröffentlicht am